Übersetzungen von Vollmachten, notariellen Urkunden und den beigefügten Bescheinigungen – in beide Richtungen.
Mit einer Vollmacht kann eine Person für eine andere handeln, und sie wird oft in einem Land benötigt, in dem der Vollmachtgeber nicht lebt. Ein spanischer poder notarial, eine italienische procura, eine deutsche Vollmacht, eine französische procuration, eine portugiesische procuração, ein griechisches πληρεξούσιο und ein chinesisches 委托书 erfüllen alle einen ähnlichen Zweck, sind aber in ganz unterschiedlichem Stil abgefasst. Viele sind notarielle Urkunden mit festen Formeln, einem Notarsiegel und einer beigefügten Apostille. Wir übersetzen die gesamte Urkunde, einschließlich des notariellen Wortlauts und aller beigefügten Bescheinigungen.
Der Wert einer Vollmacht liegt in ihrem Umfang: was genau der Bevollmächtigte tun darf, mit welchem Vermögen und für wie lange. Eine ungenaue Wiedergabe einer einzigen Klausel kann diesen Umfang erweitern oder einschränken, deshalb wird der maßgebliche Wortlaut eng und einheitlich übersetzt. Notarielle Formeln, die Bezeichnung jeder Partei mit Ausweisnummer und Anschrift, Beschreibungen von Immobilien und Bankkonten sowie Verweise auf das örtliche Zivilgesetzbuch erfordern Sorgfalt. Unterschriften, Siegel und Stempel auf dem Original werden an Ort und Stelle beschrieben, damit der Leser dem Dokument Seite für Seite folgen kann.
Die Regeln, wie eine Vollmacht errichtet, bezeugt und übersetzt werden muss, sind von Land zu Land verschieden. Klären Sie daher vor der Bestellung mit der Stelle, bei der Sie einreichen, oder mit einem Anwalt, was verlangt wird.
Wählen Sie die beglaubigte Übersetzung, wenn sich eine Bank, ein Register, ein Notar oder ein Gericht auf die Übersetzung stützen wird. Sie wird von einem NAATI-zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt. Wählen Sie die Fachübersetzung (ohne Beglaubigung) für Entwürfe und zur Durchsicht, bevor ein Dokument endgültig ist. Eine Richtigkeitsbestätigung durch Language Masters Pty Ltd ist auf Anfrage als zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Genauigkeit erhältlich (gegen gesondertes Angebot).
Wir übersetzen nur bereits vorhandene Dokumente. Wir entwerfen, bezeugen oder beurkunden keine Vollmachten und können nicht beurteilen, ob eine Vollmacht in einem anderen Land wirksam ist.
Laden Sie jede Seite der Urkunde und jede beigefügte Bescheinigung hoch. Kurze Vollmachten in vielen Sprachen erhalten sofort einen Preis; für lange notarielle Urkunden erhalten Sie ein schriftliches Angebot per E-Mail. Ihre Übersetzung wird per E-Mail als PDF geliefert.
Wir übersetzen, was in Ihren Dokumenten steht. Wir beraten nicht zu ihrer rechtlichen Wirkung und können nicht bestätigen, ob ein bestimmtes Gericht oder eine bestimmte Behörde sie anerkennt. Bitte klären Sie die Anforderungen mit der empfangenden Stelle oder Ihrem Anwalt.
Nein. Wir übersetzen Dokumente, die bereits vorliegen. Die Vollmacht muss ein Anwalt oder Notar erstellen; sobald sie endgültig ist, können wir sie übersetzen.
Ja, wenn sie in einer Fremdsprache verfasst ist und Sie sie mit hochladen. Apostillen und notarielle Bescheinigungen werden als Teil des Dokuments übersetzt.
Ja. Immobilienbeschreibungen, Kontodaten, Ausweisnummern und Anschriften werden exakt wiedergegeben, damit sie mit den Originalunterlagen abgeglichen werden können.
Das ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten können. Eine Übersetzung zeigt, was im Dokument steht; ob es in einem anderen Land wirksam ist, hängt vom dortigen Recht ab. Fragen Sie dazu bitte einen Anwalt in diesem Land.
Laden Sie Ihre Dokumente hoch. Für Standarddokumente sehen Sie sofort den Preis; für alle anderen erhalten Sie ein schriftliches Angebot per E-Mail.
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