Übersetzungen bereits abgegebener Erklärungen, Affidavits und beeidigter Aussagen – aus Australien oder dem Ausland.
Beeidigte Aussagen werden weltweit abgegeben, und jedes Rechtssystem hat seine eigene Form. Ein indisches Affidavit auf Stempelpapier in Hindi, Punjabi oder Gujarati, eine spanische declaración jurada, eine italienische dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà, eine portugiesische declaração vor einem Notar, eine chinesische notarielle Erklärung (声明书 mit einem 公证书) und eine arabische beeidigte Erklärung legen Tatsachen unter Eid oder Versicherung jeweils auf andere Weise dar. Wir übersetzen bereits vorhandene Erklärungen und Affidavits vollständig.
Wir übersetzen nur bereits vorhandene Dokumente. Wir verfassen keine Erklärungen oder Affidavits, nehmen keine Eide ab und bezeugen sie nicht. Wenn Sie eine neue Erklärung abgeben müssen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine zur Bezeugung befugte Person und senden Sie uns anschließend das fertige Dokument, falls es übersetzt werden muss.
Manche Stellen verlangen ein gesondertes Affidavit des Übersetzers über die Übersetzung selbst. Affidavits des Übersetzers werden gesondert angeboten, sofern verfügbar.
Eine Erklärung ist nur so nützlich wie ihre Genauigkeit. Die Tatsachen, die der Erklärende beschwört, müssen eng am Text wiedergegeben werden, ohne ihren Wortlaut zu glätten, denn die ursprünglichen Worte sind das Beweismittel. Auch die förmlichen Teile sind wichtig: die Beurkundungs- oder Bezeugungsformel (Jurat), die Bescheinigung des Notars oder der beglaubigenden Amtsperson, der Nennwert des Stempelpapiers, Registernummern und Vermerke auf der Rückseite. Enthält das Original Handschrift, Daumenabdrücke, Siegel oder Stempel, wird jedes davon an Ort und Stelle beschrieben, damit der Leser sieht, wo es sich befindet.
Die Anforderungen an übersetzte Beweismittel unterscheiden sich zwischen Gerichten, Tribunalen und Behörden. Klären Sie daher vor der Bestellung mit der Stelle, bei der Sie einreichen, oder mit Ihrem Anwalt, was verlangt wird.
Wählen Sie die beglaubigte Übersetzung, wenn die Übersetzung eingereicht, vorgelegt oder als Grundlage verwendet wird. Sie wird von einem NAATI-zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt. Wählen Sie die Fachübersetzung (ohne Beglaubigung) zur Durchsicht und als Referenz. Eine Richtigkeitsbestätigung durch Language Masters Pty Ltd ist auf Anfrage als zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Genauigkeit erhältlich (gegen gesondertes Angebot).
Laden Sie jede Seite hoch, einschließlich Vorder- und Rückseite des Stempelpapiers und aller Notarseiten. Kurze Erklärungen in vielen Sprachen erhalten sofort einen Preis; für lange Affidavits mit Anlagen erhalten Sie ein schriftliches Angebot per E-Mail. Ihre Übersetzung wird per E-Mail als PDF geliefert.
Wir übersetzen, was in Ihren Dokumenten steht. Wir beraten nicht zu ihrer rechtlichen Wirkung und können nicht bestätigen, ob ein bestimmtes Gericht oder eine bestimmte Behörde sie anerkennt. Bitte klären Sie die Anforderungen mit der empfangenden Stelle oder Ihrem Anwalt.
Nein. Wir übersetzen nur Erklärungen und Affidavits, die bereits abgegeben wurden. Bei einer neuen Erklärung kann Ihnen ein Anwalt helfen.
Affidavits des Übersetzers werden gesondert angeboten, sofern verfügbar. Bitte erwähnen Sie dies, wenn Sie Ihre Dokumente einreichen.
Nur wenn Sie sie mitschicken. Laden Sie die Anlagen zusammen mit dem Affidavit hoch und teilen Sie uns mit, welche übersetzt werden sollen; sie werden dann in Ihr Angebot aufgenommen.
Jedes davon wird in der Übersetzung an Ort und Stelle beschrieben. Handschriftlicher Text wird übersetzt, soweit er lesbar ist, und andernfalls als unleserlich gekennzeichnet.
Laden Sie Ihre Dokumente hoch. Für Standarddokumente sehen Sie sofort den Preis; für alle anderen erhalten Sie ein schriftliches Angebot per E-Mail.
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